FAQ


 
Oft gestellte Fragen - hier die Antworten
FAQ steht für "frequently asked questions"
 

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Verpackung

Wer ist bei KOLTER ELECTRONIC der Betriebsbeauftragte für Abfall lt. AbfBeauftrV?

§1 AbfBeauftrV ist nicht erfüllt. Somit keine Pflicht zur Stellung eines Beriebsbeauftragten.

Entsprechen Ihre Verpackungen der Verpackungsverordnung?

KOLTER ELECTRONIC stellt keine Verpackungen her. Wir beziehen unsere Transportverpackungen, das Füllmaterial u.a. Umverpackungen ausschließlich bei zugelassenen Herstellern innerhalb der EU. Müllvermeidung hat dazu bei uns immer Vorrang. Deshalb verwenden wir u.a. sortenreines Verpackungsmaterial unserer Vorlieferanten selbstverständlich weiter. Die für den Versand verwendeten Transportverpackungen unterliegen z.T. der Verpackungsverordnung, kurz "VerpackV". Wir nehmen jedoch nur frei eingesendete Verpackungen zurück, die aus unserer Lieferung stammen. Unsere Transportverpackungen, sauber und nach Sorten getrennt, werden, falls vom Empfänger gewünscht, ebenfalls zurückgenommen. Die Kosten hierfür trägt der Rücksender. Jegliche Rechnungskürzung zur Deckung beim Käufer entstehender anteiliger Recycling-kosten sind somit ausgeschlossen. Laut VerpackV bedeutet die Rücknahmepflicht nicht Rückholpflicht, d.h. keine Abholpflicht für den Abfüller oder Lieferanten. Die Verordnung normiert außerdem lediglich eine Rücknahmepflicht des Lieferanten, aber keine Rückgabepflicht für den Abnehmer. Die Verordnung überläßt es also Ihnen als Abnehmer, ob Sie die bisher genutzten Verwertungs- und Entsorgungswege beibehalten möchten, oder uns ensprechende Verpackungen zur Entsorgung zurücksenden. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme von Transportverpackungen zur Wiederverwendung einer nächsten Lieferung dienen. Uns zugesandte Transportverpackungen (Pappe, Altpapier- und Papierpolster, Wellpappen, Schaumstoff- oder Luftpolsterfolien) und deren Inhaltsstoffe (z.bsp. von unseren Vorlieferanten) werden ebenfalls, möglichst wiederverwendet, oder dienen als Füllmaterial in anderen Transportverpackungen. Zurückgenommene Verpackungen (z.bsp. bei Selbstabholung) werden einer erneuten Verwendung oder einer Verwertung zugeführt, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Unser zugekauftes Füllmaterial der Firma Ratioform nennt sich Flo-Pak® BIO8. Die in Achterform hergestellten Verpackungs-Chips basieren zu 100% auf natürlicher Planzenstärke (Mais) und können, wenn sie nicht wieder in den Wiederverwendungsprozess rückgeführt werden sollen, einfach über die Bio-Tonne entsorgt werden. Das Füllmaterial ist zu 100% biologisch abbaubar und rückstandsfrei kompostierbar. Zudem ist Flo-Pak® BIO8 antistatisch und hygienisch. Andere Styroporteile und Plastik-Schutzhüllen (PE-LD) tragen ebenfalls das Recycling-Zeichen. Diese langlebigen Stoffe können über die gelbe Mülltonne oder einer kommunalen Sammelstelle entsorgt werden, oder noch besser als anderweitiges Verpackungsmaterial wiederverwendet werden. Wir sind weder Hersteller noch Vertreiber von Verpackungsmaterial, Umverpackungen oder Transportverpackungen. Wir verfügen über keine Verkaufsstelle im Sinne von § 5 der VerpackV. Eine Kasse exsistiert nicht (da ausschl. Versandhandel von Industrieprodukten), die Sammelstelle besteht aus einem aufgestellten Pappkarton am Eingang unseres Büros, um den Vorgaben der Richtlinie sorge zu tragen.

Laut § 6 gilt: Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unsere Versandware über eine Bürofläche von ca. 56qm versenden und nicht im Sinne von § 6 über eine Verkaufsfläche verfügen. Bei unseren Verpackungen handelt es sich nicht um Verkaufsverpackungen, sondern um Transportverpackungen, damit die Versandware sicher den Abnehmer erreicht und Produkte vor Transportschäden bewahrt werden. Zudem sind unsere zugekauften Transportverpackungen unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt (Pappkarton) und mit dem RESY-Zeichen und/oder weiteren, anderen Umweltzeichen bzw. Recycling-Zeichen versehen. Unsere Transportverpackungen sind so hergestellt, daß ihre Wiederverwendung oder Verwertung möglich ist und die Umweltauswirkungen bei der Verwertung oder Beseitigung von Verpackungsabfällen auf ein Mindestmaß beschränkt sind.

Auf eine weitere Produktumverpackung kann gerne verzichtet werden, wenn Sie uns dazu den Auftrag geben. Eine Preisminderung ist jedoch ausgeschlossen. Weiterer Hinweis: Gem. § 11 VerpackV erheben wir keinen Pfandbetrag und verfügen auch nicht über einen Automaten, der die Rücknahme von Verpackungen ermöglicht. Diese Regelungen gelten vorübergehend und werden ggf. der entsprechenden, aktualisierten Gesetzgebung bei Bedarf neu ausgerichtet.

Wo finde ich weitere, ausführliche Informationen zur Verpackungsverordnung?

Hier: http://www.verpackung.org



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